Orthonyxiespangen nach Ross Fraser

Posted by Prontoman in Allgemein 06 Jan 2020

Liebe Kolleginnen & Kollegen der Podologiebranche. Nachdem ich 2016 ein ausgiebiges Interview mit Prontoman führte, möchte ich nun das Thema Orthonyxiespangen nach Ross Fraser vertiefen. Unter anderem die Vorgehensweise zur Durchsetzung.

Was hat sich in der Orthonyxietherapie getan?

Verbände und viele Podologie Praxen kämpfen täglich um Genehmigungen. Die Spangen werden jedoch immer noch „ungern“ von den Krankenkassen bewilligt.

Woran liegt das, wenn wir doch dafür qualifiziert ausgebildet worden?

Nach vielen Telefonaten mit den Krankenkasse, wurde mir oft gesagt, dass die Spangentherapie, nunmehr seit diesem Jahr 2019, Ärzte übernehmen sollen. Wenn man nachfragt, welche das sind, gibt es natürlich keine Antwort. „Gehen Sie doch zu einem Chirurgen!“, sagte mir eine Patientin. Sie soll sogar selbst schriftlich nachweisen, daß kein Arzt die Behandlung übernimmt, dann hat sie evtl. eine Chance. Da kann man sich nur wundern.  Ich habe meinen Patienten geraten, ruhig die Schritte soweit möglich abzuarbeiten. – Wir streben ja eine interdisziplinäre Zusammenarbeit an. So müssen wir halt alle mitspielen.

Wie sind Sie vorgegangen, um zum Erfolg zu kommen?

1. Podologen und betroffene Patienten sollten den Sachbearbeiter regelmäßig kontaktieren.
2. Der Patient muss einen schriftlichen Widerspruch einlegen mit folgendem Inhalt: – Bitte um Einzelfallentscheidung – Eine Operation wird nicht gewünscht, da man 3-4 Wochen unmöglich ausfallen kann. – Eine Operation kostet die Krankenkassen wesentlich mehr – eine Spangenbehandlung ist schmerzfrei und vermeidet oft eine OP.
3. Die Behandlung ist dringend notwendig, da der Zeh schmerzt und die ausgewählte Podologie Praxis einen Termin zur Behandlung anbieten kann, um den Zeh zu behandeln.
4. Eine konsequente und sehr aussagekräftige Kommunikation ist sehr wichtig, um weiter zu kommen. Damit meine ich nicht unfreundlich zu werden, jedoch den Sachbearbeiter, von dem realen Alltag zu überzeugen. Da gibt es dann doch offene Ohren. So hat mir eine Mitarbeiterin der Krankenkasse am Ende des Gesprächs gesagt: „Morgen wende ich mich an meinen Vorgesetzten, sie bekommen morgen Bescheid!“

Jetzt habe ich 2 Genehmigungen auf dem Schreibtisch… Den Differenzbetrag zahlt der Patient. Und das tun die meist ohne zu zögern. Es geht ja nicht nur um unseren Verdienst, letztendlich geht es hier um eine gute Zusammenarbeit, um den Patienten vom Schmerz zu befreien. Das ist meine/unsere Aufgabe als Podologin und deshalb liebe ich den Beruf.

Was können Sie für weitere Erfahrungen weitergeben?

Eine sehr gute Ärztin rief mich an, als es um das Rezept Orthonyxiebehandlung eines Patienten ging. Sie sagte: „Wenn derjenige kein Diabetiker ist, kann ein grünes Rezept ausgestellt werden. Denn dies läuft nicht unter podologischer Komplexhandlung und kann bei den Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung eingereicht werden. Hier warte ich noch auf die Antwort der Krankenkasse. Dranbleiben heißt die Devise. Ich hoffe ich konnte vielen Podologen & Podologinnen Mut machen, nicht aufzugeben. Es lohnt sich die Energie dafür einzusetzen. Wie gesagt, es liegt oft am eigenen Verhandlungsgeschick den Sachbearbeiter zum nachdenken und handeln zu animieren.

Welche Ziele haben Sie für die Zukunft?

In der Podologie Praxis gibt es so viele Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln z. B. gebe ich Schulungen zum Thema Ross Fraser Spangenbehandlung, Mitarbeiterschulungen in Seniorenheimen Thema: Diabetes und was man an Füßen beachten muss – hier kann man Fachwissen weitergeben. Barfussgymnastik – da organisiere ich Events im Kurpark, Vorträge halte ich zu verschiedenen Themen: z. B. Fußreflexzonenmassage.